Ausgabe Deutschland

Stand: 12. September 2026

Keine Rechts- oder Energieberatung


Sanierhaus

Sanierungspflichten, Fristen und Förderung für Wohngebäude – belegt und datiert


Pflichten

Austauschpflicht für alte Heizkessel: Was davon übrig ist

Jahrelang war die 30-Jahre-Grenze die bekannteste Regel des Gebäudeenergierechts. Im heutigen Gesetzestext steht sie nicht mehr.

Ein alter Heizkessel mit Typenschild, auf dem Hersteller, Baujahr und Leistung stehen; eine Lupe hebt die Zeile mit dem Baujahr hervor. TYPENSCHILD Hersteller ……… Baujahr 19 .. Nennleistung … kW DAS BAUJAHR ENTSCHEIDET ÜBER DIE FÖRDERUNG, NICHT MEHR ÜBER EIN VERBOT
Wer den Bonus prüfen will, braucht zuerst diese Zeile. Schematische Zeichnung eines Typenschilds ohne echte Herstellerangaben.
Kurz gesagt

Im konsolidierten Gesetzestext ist der Paragraf, der den Betrieb alter Konstanttemperaturkessel verbot, als § 72 weggefallen gekennzeichnet – ebenso der Paragraf mit der 65-Prozent-Regel (§ 71 weggefallen). Ein funktionierender alter Kessel darf also weiterlaufen. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen trifft dafür eine Quote: ab 2029 mindestens 10 % erneuerbare Brennstoffe, ab 2040 60 %.

Wer im Sommer 2026 einen Schornsteinfeger im Haus hatte, hat den Satz vielleicht schon gehört: Der Kessel muss raus, er ist über dreißig. Diese Auskunft war jahrelang richtig. Sie stützte sich auf § 72 des Gebäudeenergiegesetzes, der den Betrieb von Konstanttemperaturkesseln nach dreißig Betriebsjahren untersagte, mit Ausnahmen für Niedertemperatur- und Brennwertkessel und für selbst bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser. In der Fassung, die seit der Änderung vom Stand 23. Juli 2026 auf gesetze-im-internet.de steht, ist dieser Paragraf leer.

Heißt das, ich muss nie wieder tauschen?

Aus dem Gebäuderecht folgt derzeit keine Austauschpflicht allein wegen des Alters. Drei andere Dinge gelten weiterhin, und sie treffen zusammen mehr Haushalte als die alte Regel.

Erstens das Kesselalter im Förderrecht: Wer eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung austauscht oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzt, bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % zusätzlich zur Grundförderung von 30 %. Das Alter entscheidet also über Geld, nicht mehr über ein Verbot.

Zweitens die Heizungsprüfung: In Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen müssen wasserführende Heizungsanlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, bis zum 30. September 2027 geprüft und optimiert werden. Jüngere Anlagen sind innerhalb eines Jahres nach 15 Jahre an der Reihe. Wärmepumpen und Anlagen mit Gebäudeautomation sind ausgenommen.

Drittens die Physik. Ein Kessel von 1994 hat seine Lebensdauer erreicht, Ersatzteile werden knapp, und der Ausfall kommt erfahrungsgemäß im Januar. Wer erst dann entscheidet, entscheidet unter Zeitdruck.

Was für neue Gas- und Ölheizungen gilt

Hier liegt die eigentliche Neuerung. § 42 GModG nennt zehn Optionen, vom Kessel über die Wärmepumpe bis zur Hausübergabestation. Entscheiden Sie sich für Gas, Öl oder Flüssiggas und wird die Anlage nach dem 29. Juli 2026 eingebaut, müssen Sie sicherstellen, dass ein wachsender Anteil der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammt.

Mindestanteil erneuerbarer Brennstoffe für neue Gas- und Ölheizungen Balkendiagramm: ab 1. Januar 2029 zehn Prozent, ab 2030 fünfzehn Prozent, ab 2035 dreißig Prozent, ab 2040 sechzig Prozent der bereitgestellten Wärme. ab 1. Januar 2029 10 % ab 1. Januar 2030 15 % ab 1. Januar 2035 30 % ab 1. Januar 2040 60 %
Gilt nur für Anlagen, die nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden. Quelle: § 43 Absatz 1 GModG (amtlich), geprüft am 12.09.2026.
Daten als Tabelle
Mindestanteil erneuerbarer Brennstoffe für neue Gas- und Ölheizungen
Position Wert in Prozent
ab 1. Januar 2029 10 %
ab 1. Januar 2030 15 %
ab 1. Januar 2035 30 %
ab 1. Januar 2040 60 %

Erfüllen lässt sich die Pflicht auch anders: über eine Solarthermieanlage, über eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder über eine Wärmepumpen-Hybridheizung, bei der die Wärmepumpe 30 % der Leistung des Spitzenlasterzeugers übernimmt. Fällt die alte Anlage irreparabel aus, beginnt die Pflicht erst zwölf Monate nach dem Einbau.

Offen ist der Preis dieses Brennstoffs. Nach § 42a soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein Gesetz über eine Grüngas- und Grünheizölquote vorlegen, das die Inverkehrbringer verpflichtet, bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen. Wer heute eine Gasheizung für 7.000–13.000 € einbaut, kauft damit eine Wette auf einen Brennstoffmarkt, den es noch nicht gibt.

Die Termine im Überblick

Termine rund um Heizung und Kesseltausch Zeitleiste: Stichtag 29. Juli 2026 für die Bio-Quote, Heizungsprüfung bis 30. September 2027, erste Absenkung des Klimageschwindigkeitsbonus am 1. Februar 2027, erste Quotenstufe am 1. Januar 2029, angekündigte Gesetzesänderungen 2028 und 2030. 29. Juli 2026 Ab hier greift die Quote für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen Ältere Anlagen bleiben unberührt 30. September 2027 Heizungsprüfung für Gebäude ab sechs Wohnungen Anlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden 1. Februar 2027 Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmals danach halbjährlich um vier Prozentpunkte 1. Januar 2029 Erste Stufe der Bio-Quote: 10 Prozent 1. Januar 2028 und 2030 Weitere Änderungen des Gesetzes angekündigt im konsolidierten Text noch nicht enthalten
Gleiche Abstände, keine maßstäbliche Zeitachse. Quelle: GModG, Gesetze im Internet, und KfW (amtlich), geprüft am 12.09.2026.
Daten als Tabelle
Termine rund um Heizung und Kesseltausch
Termin Was gilt
29. Juli 2026 Ab hier greift die Quote für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen – Ältere Anlagen bleiben unberührt
30. September 2027 Heizungsprüfung für Gebäude ab sechs Wohnungen – Anlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden
1. Februar 2027 Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmals – danach halbjährlich um vier Prozentpunkte
1. Januar 2029 Erste Stufe der Bio-Quote: 10 Prozent
1. Januar 2028 und 2030 Weitere Änderungen des Gesetzes angekündigt – im konsolidierten Text noch nicht enthalten

Der Gesetzestext trägt den Hinweis, dass weitere Änderungen zum 1.1.2028 und 1.1.2030 in Kraft treten und im konsolidierten Text noch nicht berücksichtigt sind. Was heute gilt, kann also planmäßig anders werden. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Was das für den alten Kessel im Keller heißt

Drei Fälle, wie sie in der Praxis vorkommen:

  • Kessel läuft, Haus selbst bewohnt, Geld knapp. Kein Zwang. Aber der Bonus ist jetzt am höchsten, und der Förderhöchstbetrag sinkt ab Februar 2027 um −750 € je Halbjahr.
  • Kessel läuft, Haus vermietet. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt nur für die selbst genutzte Wohneinheit; bleibt die Grundförderung von 30 %.
  • Mehrfamilienhaus ab sechs Wohnungen, Anlage von 2006. Prüfung und Optimierung bis zum 30. September 2027, unabhängig davon, ob Sie tauschen.

Wer den Tausch plant, findet die Rechenwege im Ratgeber zu Kosten und Förderung: Eine Wärmepumpe kostet laut Branche 18.000–35.000 €, gefördert werden davon Kosten bis 28.000 €.