Sanierungspflichten, Fristen und Förderung für Wohngebäude – belegt und datiert
Förderung
Heizung tauschen: Kosten und KfW-Förderung nach der Reform
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Zwei Boni sind weggefallen, einer schmilzt ab Februar 2027 halbjährlich ab.
Stand: · Lesezeit 6 Minuten
Schematische Zeichnung, keine Montageanleitung.
Kurz gesagt
Die KfW zahlt für eine neue Heizung eine Grundförderung von 30 %↗. Wer die selbst bewohnte
Hauptwohnung heizt und eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung austauscht,
bekommt zusätzlich 16 %↗, bei niedrigem Einkommen noch einmal bis zu
40 %↗. Gedeckelt ist alles bei 80 %↗ für diese Gruppe und sonst bei
70 %↗. Berücksichtigt werden Kosten bis 28.000 €↗ für die erste
Wohneinheit.
Die Reform vom 21. Juli 2026↗ hat die Förderung nicht gekürzt, sondern umgebaut. Effizienzbonus
und Emissionsminderungszuschlag konnten nur noch bis zum 20. Juli 2026↗ beantragt werden;
dafür ist der Klimageschwindigkeitsbonus höher als die früher üblichen 20 Prozent – allerdings mit Ablaufdatum.
Wer 2026 tauscht, bekommt mehr als jemand, der bis 2028 wartet. Das ist die eigentliche Botschaft der neuen
Bedingungen.
Was kostet der Tausch überhaupt?
Die Anlagenpreise schwanken stark, je nach Gebäude, Vorlauftemperatur und Aufwand im Keller. Die folgenden
Spannen nennt ein bundesweit tätiger Sanierungsdienstleister für 2026. Sie enthalten Gerät und Einbau, aber
keine Fußbodenheizung und keine neuen Heizkörper.
Branchenangaben, keine Angebotspreise. Förderung ist noch nicht abgezogen.
Achse in Euro. Quelle: enter, Heizung austauschen: Kosten 2026 (Branchenangabe), geprüft am 12.09.2026.
Daten als Tabelle
Anschaffungskosten neuer Heizungen, Gerät und Einbau
Position
Spanne in Euro
Wärmepumpe
18.000–35.000 €
Pelletheizung
18.000–32.000 €
Ölheizung
8.000–15.000 €
Gasheizung
7.000–13.000 €
Anschluss an ein Wärmenetz
5.000–15.000 €
Solche Zahlen sind mit Vorsicht zu lesen. Derselbe Anbieter nennt in einem zweiten Ratgeber für die
Luft-Wasser-Wärmepumpe 27.000–40.000 €↗ – deutlich mehr als in der Übersicht oben. Wir
geben beide Werte an, statt uns einen auszusuchen. Verlässlich ist erst das schriftliche Angebot eines Betriebs,
der im Keller war.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Boni gelten nur für die selbst genutzte Wohneinheit und werden zusammengerechnet, bis der Höchstsatz greift.
Quelle: KfW, Heizungsförderung 458 (amtlich), geprüft am 12.09.2026.
Daten als Tabelle
Fördersätze der KfW-Heizungsförderung 458
Position
Wert in Prozent
Grundförderung für alle Antragsberechtigten
30 %
Klimageschwindigkeitsbonus, selbst genutzte Wohnung
16 %
Einkommensbonus bis 30.000 € zu versteuerndes Einkommen
40 %
Höchstsatz für diese Gruppe
80 %
Höchstsatz für alle übrigen
70 %
Die Rechnung geht so: Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus werden addiert und dann
gedeckelt. Ein Haushalt mit 28.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen käme rechnerisch auf 86 Prozent und
bekommt 80 %↗. Ein Haushalt mit 45.000 Euro kommt auf 56 Prozent und bleibt darunter, weil der
Deckel von 70 %↗ erst darüber greift. Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18
im Haushalt, steigt die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €↗.
Entscheidend ist außerdem, worauf sich die Prozente beziehen: auf die förderfähigen Kosten, nicht auf die
Rechnung. Für die erste Wohneinheit sind das 28.000 €↗, darüber hinaus
15.000 € bzw. 8.000 €↗. Eine Wärmepumpe für 34.000 Euro wird also wie eine für 28.000 Euro behandelt.
Warum Warten teuer wird
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um vier Prozentpunkte
(−4 % je Halbjahr↗), bis er zum 1. August 2028↗ ganz entfällt. Gleichzeitig sinkt der
Förderhöchstbetrag der ersten Wohneinheit um −750 € je Halbjahr↗. Beides zusammen ergibt diese
Treppe.
Rechnerische Staffel aus der KfW-Regel, minus vier Prozentpunkte je Halbjahr bis zum Auslaufen.
Quelle: KfW, Heizungsförderung 458 (amtlich), geprüft am 12.09.2026.
Daten als Tabelle
Klimageschwindigkeitsbonus: Abschmelzung bis 2028
Position
Wert in Prozent
bis 31. Januar 2027
16 %
ab 1. Februar 2027
12 %
ab 1. August 2027
8 %
ab 1. Februar 2028
4 %
ab 1. August 2028
kein Bonus
Die Reihenfolge, an der die meisten Anträge scheitern
Die Förderung hängt an einer Formalie. Sie brauchen einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit Ihrem Fachbetrieb,
der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält: Vertrag mit Bedingung↗. Ohne diese Klausel gilt
die Unterschrift als schädlicher Vorhabenbeginn, und der Zuschuss ist weg. Nachträglich einfügen lässt sich die
Bedingung nicht. Zusätzlich gilt: Antrag vor Baubeginn↗.
Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Expertin beauftragen und die Bestätigung zum Antrag erstellen lassen.
Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung schließen.
Antrag im KfW-Zuschussportal stellen, bevor auf der Baustelle etwas passiert.
Erst nach der Zusage bauen lassen, danach den Nachweis einreichen.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Diese
Seite ersetzt keine Energieberatung.
Was mit Gas und Öl passiert
Erlaubt bleiben beide. § 42 GModG nennt ausdrücklich zehn Optionen↗, darunter Gas- und
Ölheizungen. Nur hängt an ihnen seit dem 29. Juli 2026↗ eine Quote: ab 2029 mindestens
10 %↗ erneuerbare Brennstoffe, ab 2040 60 %↗. Was dieser Brennstoff dann
kostet, weiß heute niemand; eine Grüngas-Quote soll laut § 42a bis zum 1. Dezember 2026↗ vorgelegt
werden. Mehr dazu im
Ratgeber zur Austauschpflicht.