Ausgabe Deutschland

Stand: 12. September 2026

Keine Rechts- oder Energieberatung


Sanierhaus

Sanierungspflichten, Fristen und Förderung für Wohngebäude – belegt und datiert


Förderung

Heizung tauschen: Kosten und KfW-Förderung nach der Reform

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Zwei Boni sind weggefallen, einer schmilzt ab Februar 2027 halbjährlich ab.

Drei Möglichkeiten im Heizraum nebeneinander: ein alter Öl- oder Gaskessel mit Tank, eine Hausübergabestation für den Anschluss an ein Wärmenetz und eine Wärmepumpe mit Außeneinheit und Pufferspeicher. Kessel mit Tank Wärmenetz Wärmepumpe § 42 GMODG NENNT ZEHN ERLAUBTE OPTIONEN – DREI DAVON
Schematische Zeichnung, keine Montageanleitung.
Kurz gesagt

Die KfW zahlt für eine neue Heizung eine Grundförderung von 30 %. Wer die selbst bewohnte Hauptwohnung heizt und eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung austauscht, bekommt zusätzlich 16 %, bei niedrigem Einkommen noch einmal bis zu 40 %. Gedeckelt ist alles bei 80 % für diese Gruppe und sonst bei 70 %. Berücksichtigt werden Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit.

Die Reform vom 21. Juli 2026 hat die Förderung nicht gekürzt, sondern umgebaut. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag konnten nur noch bis zum 20. Juli 2026 beantragt werden; dafür ist der Klimageschwindigkeitsbonus höher als die früher üblichen 20 Prozent – allerdings mit Ablaufdatum. Wer 2026 tauscht, bekommt mehr als jemand, der bis 2028 wartet. Das ist die eigentliche Botschaft der neuen Bedingungen.

Was kostet der Tausch überhaupt?

Die Anlagenpreise schwanken stark, je nach Gebäude, Vorlauftemperatur und Aufwand im Keller. Die folgenden Spannen nennt ein bundesweit tätiger Sanierungsdienstleister für 2026. Sie enthalten Gerät und Einbau, aber keine Fußbodenheizung und keine neuen Heizkörper.

Anschaffungskosten neuer Heizungen, Gerät und Einbau Spannenbalken: Wärmepumpe 18.000 bis 35.000 Euro, Pelletheizung 18.000 bis 32.000 Euro, Ölheizung 8.000 bis 15.000 Euro, Gasheizung 7.000 bis 13.000 Euro, Anschluss an ein Wärmenetz 5.000 bis 15.000 Euro. Wärmepumpe 18.000–35.000 € Pelletheizung 18.000–32.000 € Ölheizung 8.000–15.000 € Gasheizung 7.000–13.000 € Anschluss an ein Wärmenetz 5.000–15.000 € 0 17.500 35.000
Branchenangaben, keine Angebotspreise. Förderung ist noch nicht abgezogen. Achse in Euro. Quelle: enter, Heizung austauschen: Kosten 2026 (Branchenangabe), geprüft am 12.09.2026.
Daten als Tabelle
Anschaffungskosten neuer Heizungen, Gerät und Einbau
Position Spanne in Euro
Wärmepumpe 18.000–35.000 €
Pelletheizung 18.000–32.000 €
Ölheizung 8.000–15.000 €
Gasheizung 7.000–13.000 €
Anschluss an ein Wärmenetz 5.000–15.000 €

Solche Zahlen sind mit Vorsicht zu lesen. Derselbe Anbieter nennt in einem zweiten Ratgeber für die Luft-Wasser-Wärmepumpe 27.000–40.000 € – deutlich mehr als in der Übersicht oben. Wir geben beide Werte an, statt uns einen auszusuchen. Verlässlich ist erst das schriftliche Angebot eines Betriebs, der im Keller war.

Wie hoch ist die Förderung?

Fördersätze der KfW-Heizungsförderung 458 Balkendiagramm der Fördersätze: Grundförderung 30 Prozent, Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent, Einkommensbonus bis 40 Prozent, Höchstsatz 80 Prozent für Haushalte bis 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, 70 Prozent für alle übrigen. Grundförderung für alle Antragsberechtigten 30 % Klimageschwindigkeitsbonus, selbst genutzte Wohnung 16 % Einkommensbonus bis 30.000 € zu versteuerndes Einkommen 40 % Höchstsatz für diese Gruppe 80 % Höchstsatz für alle übrigen 70 %
Die Boni gelten nur für die selbst genutzte Wohneinheit und werden zusammengerechnet, bis der Höchstsatz greift. Quelle: KfW, Heizungsförderung 458 (amtlich), geprüft am 12.09.2026.
Daten als Tabelle
Fördersätze der KfW-Heizungsförderung 458
Position Wert in Prozent
Grundförderung für alle Antragsberechtigten 30 %
Klimageschwindigkeitsbonus, selbst genutzte Wohnung 16 %
Einkommensbonus bis 30.000 € zu versteuerndes Einkommen 40 %
Höchstsatz für diese Gruppe 80 %
Höchstsatz für alle übrigen 70 %

Die Rechnung geht so: Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus werden addiert und dann gedeckelt. Ein Haushalt mit 28.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen käme rechnerisch auf 86 Prozent und bekommt 80 %. Ein Haushalt mit 45.000 Euro kommt auf 56 Prozent und bleibt darunter, weil der Deckel von 70 % erst darüber greift. Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 im Haushalt, steigt die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.

Entscheidend ist außerdem, worauf sich die Prozente beziehen: auf die förderfähigen Kosten, nicht auf die Rechnung. Für die erste Wohneinheit sind das 28.000 €, darüber hinaus 15.000 € bzw. 8.000 €. Eine Wärmepumpe für 34.000 Euro wird also wie eine für 28.000 Euro behandelt.

Warum Warten teuer wird

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um vier Prozentpunkte (−4 % je Halbjahr), bis er zum 1. August 2028 ganz entfällt. Gleichzeitig sinkt der Förderhöchstbetrag der ersten Wohneinheit um −750 € je Halbjahr. Beides zusammen ergibt diese Treppe.

Klimageschwindigkeitsbonus: Abschmelzung bis 2028 Balkendiagramm der Abschmelzung: 16 Prozent bis 31. Januar 2027, danach 12 Prozent, 8 Prozent, 4 Prozent und ab 1. August 2028 kein Bonus mehr. bis 31. Januar 2027 16 % ab 1. Februar 2027 12 % ab 1. August 2027 8 % ab 1. Februar 2028 4 % ab 1. August 2028 kein Bonus
Rechnerische Staffel aus der KfW-Regel, minus vier Prozentpunkte je Halbjahr bis zum Auslaufen. Quelle: KfW, Heizungsförderung 458 (amtlich), geprüft am 12.09.2026.
Daten als Tabelle
Klimageschwindigkeitsbonus: Abschmelzung bis 2028
Position Wert in Prozent
bis 31. Januar 2027 16 %
ab 1. Februar 2027 12 %
ab 1. August 2027 8 %
ab 1. Februar 2028 4 %
ab 1. August 2028 kein Bonus

Die Reihenfolge, an der die meisten Anträge scheitern

Die Förderung hängt an einer Formalie. Sie brauchen einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit Ihrem Fachbetrieb, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält: Vertrag mit Bedingung. Ohne diese Klausel gilt die Unterschrift als schädlicher Vorhabenbeginn, und der Zuschuss ist weg. Nachträglich einfügen lässt sich die Bedingung nicht. Zusätzlich gilt: Antrag vor Baubeginn.

  1. Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Expertin beauftragen und die Bestätigung zum Antrag erstellen lassen.
  2. Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung schließen.
  3. Antrag im KfW-Zuschussportal stellen, bevor auf der Baustelle etwas passiert.
  4. Erst nach der Zusage bauen lassen, danach den Nachweis einreichen.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Diese Seite ersetzt keine Energieberatung.

Was mit Gas und Öl passiert

Erlaubt bleiben beide. § 42 GModG nennt ausdrücklich zehn Optionen, darunter Gas- und Ölheizungen. Nur hängt an ihnen seit dem 29. Juli 2026 eine Quote: ab 2029 mindestens 10 % erneuerbare Brennstoffe, ab 2040 60 %. Was dieser Brennstoff dann kostet, weiß heute niemand; eine Grüngas-Quote soll laut § 42a bis zum 1. Dezember 2026 vorgelegt werden. Mehr dazu im Ratgeber zur Austauschpflicht.