Pflichten
Sanierungspflicht beim Hauskauf und beim Erbe
Zwei Jahre nach dem Eigentumsübergang müssen oberste Geschossdecke und ungedämmte Heizungsleitungen stehen. Was das konkret heißt.
Die Frist läuft nicht ab Ihrem Kauf, sondern ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002↗. Wer das übersieht, hält eine Pflicht für offen, die längst fällig ist.