Sanierungspflichten, Fristen und Förderung für Wohngebäude – belegt und datiert
Kosten
Fassadendämmung: Kosten, Pflicht und Zuschuss
Zwischen der günstigsten und der teuersten Lösung liegt das Zwölffache. Welche infrage kommt, entscheidet die Wand, nicht das Budget.
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Schematischer Wandschnitt, nicht maßstäblich.
Kurz gesagt
Die Gesamtkosten einer Fassadendämmung im Altbau liegen laut einer gemeinnützigen Beratungsgesellschaft bei
25–300 €/m²↗. Den Ausschlag gibt das System: Kerndämmung 25–60 €/m²↗,
WDVS 160–200 €/m²↗, hinterlüftete Vorhangfassade 180–300 €/m²↗. Wer
dämmt oder den Außenputz erneuert, muss 0,24 W/(m²·K)↗ einhalten. Der Zuschuss beträgt
15 %↗.
Anders als beim Dach gibt es an der Fassade keine Nachrüstpflicht, die von selbst zuschlägt. Die Pflicht entsteht
erst, wenn Sie etwas tun: dämmen, verkleiden oder den Außenputz erneuern. Dann allerdings gilt sie sofort, und
zwar für die betroffene Fläche.
Welches System zu welcher Wand passt
Dämmstoff und Montage im Altbau. Gerüst und Nebenarbeiten kommen hinzu.
Achse in Euro je m². Quelle: co2online, Übersicht Fassadendämmung (Branchenangabe), geprüft am 12.09.2026.
Daten als Tabelle
Fassadendämmung: Preisspannen je Quadratmeter
Position
Spanne in Euro je m²
Kerndämmung im Hohlraum
25–60 €/m²
Wärmedämmverbundsystem
160–200 €/m²
Hinterlüftete Vorhangfassade
180–300 €/m²
Die günstigste Variante setzt eine zweischalige Wand mit nutzbarem Hohlraum voraus, wie sie im Norden
Deutschlands verbreitet ist. Der Dämmstoff wird eingeblasen, das Gerüst entfällt oft, die Fassade bleibt, wie sie
ist. Steht diese Möglichkeit nicht offen, bleibt das Wärmedämmverbundsystem als Standardlösung oder die
Vorhangfassade, wenn die Optik erhalten oder die Wand belüftet bleiben soll. Zum Gerüst rechnen Sie
8–15 €/m²↗.
Der U-Wert, der dabei einzuhalten ist
Bringen Sie Bekleidungen, Verschalungen oder Dämmschichten auf die Außenseite einer bestehenden Wand auf oder
erneuern Sie den Außenputz, darf die betroffene Fläche höchstens 0,24 W/(m²·K)↗ haben. Das steht in
Anlage 7 zu § 36 GModG. Für Fenster, die im selben Zug getauscht werden, gilt 1,3 W/(m²·K)↗.
Die Ausnahme ist die wichtigste Zahl dieses Abschnitts: Änderungen, die nicht mehr als
10 Prozent↗ der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe betreffen, sind ausgenommen. Wer
eine Wetterseite ausbessert, löst also keine Dämmpflicht aus. Wer den Putz am ganzen Haus erneuert, schon.
Ob Ihre Maßnahme unter die Zehn-Prozent-Grenze fällt, rechnet die Fachplanung aus. Diese Seite ist keine
Rechts- oder Energieberatung.
Was gefördert wird
Auf diese Beträge wird der Fördersatz angewandt, nicht auf die gesamte Rechnung.
Quelle: BAFA, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (amtlich), geprüft am 12.09.2026.
Daten als Tabelle
Förderfähige Ausgaben je erste Wohneinheit
Position
Wert in Euro
Förderfähige Ausgaben ohne iSFP
30.000 €
Förderfähige Ausgaben mit iSFP-Bonus
60.000 €
Der Fördersatz beträgt 15 %↗, mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen
5 %↗ hinzu – seit Juli 2026 aber nur noch auf den Teil oberhalb von
30.000 €↗. Eine Fassade ist die Maßnahme, bei der sich das am ehesten lohnt: Bei 150
Quadratmetern und einem WDVS im mittleren Bereich sind Sie schnell über dieser Schwelle. Voraussetzungen bleiben
die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (Energieeffizienz-Experte nötig↗), ein Bauantrag, der
mindestens fünf Jahre↗ zurückliegt, und ein Mindestvolumen von 300 € brutto↗.
Angekündigt ist zusätzlich ein Bonus für besonders schlechte Gebäude, voraussichtlich Q1 2027↗.
Vier Fragen vor dem Angebot
Ist die Wand zweischalig? Ein Endoskop im Bohrloch beantwortet das in zehn Minuten.
Steht Putz oder Anstrich ohnehin an? Dann rechnen Sie die Dämmung gegen die Sowieso-Kosten.
Wie viel Fläche wird angefasst? Unter zehn Prozent gilt die U-Wert-Pflicht nicht.
Passt die Maßnahme in einen Fahrplan? Der Bonus greift erst oberhalb von 30.000 Euro.
Wenn Dach und Fassade zusammen anstehen, lohnt der Blick auf die Reihenfolge: Beide Maßnahmen teilen sich das
Gerüst. Die Zahlen dazu stehen im Dach-Ratgeber.