Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026↗ erstellen, alle übrigen haben bis zum 30. Juni 2028↗ Zeit. Von den zwanzig größten Städten konnten wir für 7 einen Ratsbeschluss belegen und für 4 einen veröffentlichten Plan oder Entwurf. Für Sie als Eigentümer folgt daraus zunächst nichts: Die Ausweisung eines Gebiets bewirkt keine Anschlusspflicht↗.
Ein Wärmeplan ist eine Landkarte mit Empfehlungen. Er teilt das Stadtgebiet danach ein, was dort auf lange Sicht wahrscheinlich sinnvoll ist: ein Wärmenetz, das ausgebaut wird, oder eine dezentrale Lösung im einzelnen Haus. Wer ihn liest, erfährt, ob es sich lohnt, auf einen Anschluss zu warten. Wer darauf hofft, dass ihm der Plan die Entscheidung abnimmt, wird enttäuscht.
Was im Gesetz steht
Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet die Länder, für ihr Gebiet Wärmepläne erstellen zu lassen. Maßgeblich ist die Einwohnerzahl am 1. Januar 2024. Für kleine Gemeinden unter unter 10.000 Einwohner↗ dürfen die Länder ein vereinfachtes Verfahren vorsehen.
Daten als Tabelle
| Termin | Was gilt |
|---|---|
| 30. Juni 2026 | Frist für Gemeinden über 100.000 Einwohner – Einwohnerstand vom 1. Januar 2024 |
| 30. Juni 2028 | Frist für alle übrigen Gemeinden – Länder können unter 10.000 Einwohner vereinfachen |
Zwei Sätze aus dem Gesetz sind wichtiger als die Fristen. Erstens: Es gibt kein Anspruch auf Zuordnung↗ – Sie können nicht verlangen, dass Ihr Grundstück einem Wärmenetzgebiet zugeschlagen wird. Zweitens bewirkt die Ausweisung keine Anschlusspflicht↗. Niemand muss sich anschließen, niemand muss eine Heizung austauschen, weil ein Plan beschlossen wurde. Die Stadt Nürnberg schreibt das auf ihrer eigenen Seite in genau diesen Worten.
Wie viele Städte haben einen beschlossenen Plan?
Daten als Tabelle
| Position | Wert in Städte |
|---|---|
| Wärmeplan vom Rat beschlossen | 7 Städte |
| Plan oder Entwurf veröffentlicht | 4 Städte |
| von uns nicht belegbar | 9 Städte |
Die dritte Zahl ist die ehrlichste. Für neun Städte haben wir keinen Stand gefunden, den wir auf einer städtischen Seite belegen könnten. Das heißt ausdrücklich nicht, dass diese Städte keinen Wärmeplan haben. Es heißt, dass die Information dort nicht so veröffentlicht ist, dass wir sie zitieren können – bei München etwa lädt die Seite ihre Inhalte per Skript nach.
Der Stand Stadt für Stadt
| Stadt | Stand | Was die Stadt schreibt |
|---|---|---|
| Bielefeld | beschlossen Juni 2025↗ | Rat hat die Wärmeplanung im Juni 2025 beschlossen |
| Düsseldorf | beschlossen 18.06.2026↗ | Rat hat den Kommunalen Wärmeplan am 18. Juni 2026 beschlossen |
| Essen | beschlossen 25.03.2026↗ | Rat hat die Wärmeplanung am 25. März 2026 beschlossen |
| Hannover | beschlossen 27.03.2025↗ | Rat hat den Wärmeplan am 27. März 2025 beschlossen |
| Leipzig | beschlossen 28.05.2026↗ | Stadtrat hat den Wärmeplan am 28. Mai 2026 beschlossen |
| Münster | beschlossen 20.05.2026↗ | Rat hat den Kommunalen Wärmeplan am 20. Mai 2026 beschlossen |
| Nürnberg | beschlossen Juni 2025↗ | Stadtrat hat die Wärmeplanung im Juni 2025 beschlossen |
| Berlin | Wärmeplan 2026 veröffentlicht↗ | Berliner Wärmeplan 2026 samt Umsetzungsstrategie veröffentlicht |
| Bochum | Entwurf ausgelegt 2026↗ | Entwurf lag vom 18. Mai bis 19. Juni 2026 öffentlich aus |
| Dresden | eingereicht, Beschluss offen↗ | fristgerecht beim Freistaat eingereicht und veröffentlicht, Ratsbeschluss laut Stadtseite offen |
| Hamburg | Entwurf seit 16.03.2026↗ | Entwurf am 16. März 2026 vorgestellt, Beteiligung bis 14. April 2026 |
| Bonn | von uns nicht geprüft | kein belegter Stand auf einer städtischen Seite gefunden |
| Bremen | von uns nicht geprüft | kein belegter Stand auf einer städtischen Seite gefunden |
| Dortmund | von uns nicht geprüft | kein belegter Stand auf einer städtischen Seite gefunden |
| Duisburg | von uns nicht geprüft | kein belegter Stand auf einer städtischen Seite gefunden |
| Frankfurt am Main | von uns nicht geprüft | kein belegter Stand auf einer städtischen Seite gefunden |
| Köln | von uns nicht geprüft | kein belegter Stand auf einer städtischen Seite gefunden |
| München | von uns nicht geprüft | Die Stadtseite lädt ihre Inhalte per Skript nach, wir konnten den Stand nicht belegen |
| Stuttgart | von uns nicht geprüft | kein belegter Stand auf einer städtischen Seite gefunden |
| Wuppertal | von uns nicht geprüft | kein belegter Stand auf einer städtischen Seite gefunden |
Die Einordnung stammt von uns, nicht von den Städten. Wir werten aus, was zum Prüfdatum auf der jeweiligen Seite stand; Beschlüsse aus den Wochen danach können fehlen. Maßgeblich ist immer die Stadt selbst.
Was der Plan für Ihr Haus bedeutet
Praktisch drei Dinge. Erstens: Wenn Ihre Straße in einem geplanten Netzgebiet liegt, lohnt der Anruf beim örtlichen Versorger, bevor Sie eine eigene Anlage bestellen. Ob und wann tatsächlich gebaut wird, hängt an der Nachfrage und am Tiefbau, nicht am Plan. Zweitens: Liegt Ihr Haus in einem Gebiet, das dezentral bleibt, ist die Frage nach der Wärmepumpe damit früher entschieden als gedacht. Drittens: Der Plan sagt nichts über Ihre Pflichten. Die stehen im Gebäudemodernisierungsgesetz, und die Nachrüstpflichten nach einem Kauf laufen unabhängig davon weiter.
Auch die Verbindung, die viele noch im Kopf haben – Wärmeplan entscheidet über die 65-Prozent-Pflicht –, gibt es in dieser Form nicht mehr: § 71 weggefallen↗. Geblieben ist eine andere Vorgabe. Neue Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29. Juli 2026↗ eingebaut werden, müssen ab 2029 einen wachsenden Anteil Biomethan oder Wasserstoff nutzen. Für den Anschluss an ein Wärmenetz gilt sie nicht.
Wo Sie den Plan Ihrer Stadt finden
Fast alle Städte veröffentlichen zwei Dinge: einen Erläuterungsbericht als PDF und eine Karte, in der Sie Ihre Adresse suchen können. Dresden nennt sie Energielotse, Essen und Leipzig haben eigene Kartenanwendungen. In der Tabelle oben führt jeder Stadtname direkt auf die städtische Seite. Fehlt Ihre Stadt, hilft die Suche nach „kommunale Wärmeplanung“ auf der Seite Ihrer Kommune; die Kosten eines Anschlusses nennt ohnehin nur der Versorger – Fachbetriebe veranschlagen dafür 5.000–15.000 €↗.