Ausgabe Deutschland

Stand: 12. September 2026

Keine Rechts- oder Energieberatung


Sanierhaus

Sanierungspflichten, Fristen und Förderung für Wohngebäude – belegt und datiert


Förderung

Der individuelle Sanierungsfahrplan, nüchtern gerechnet

Der iSFP galt lange als sicherer Rechentrick: Fahrplan machen, fünf Prozent mehr Förderung kassieren. Seit Juli 2026 stimmt das nur noch für größere Vorhaben.

Ein aufgeschlagener Sanierungsfahrplan mit vier nummerierten Schritten auf einer Zeitachse, vom heutigen Zustand bis zur letzten Maßnahme. Ist-Zustand Bestandsaufnahme, Verbrauch, Bauteile vom Energieeffizienz- Experten erstellt 1 2 3 4 heute in einigen Jahren Schritte in fester Reihenfolge INDIVIDUELLER SANIERUNGSFAHRPLAN
Jeder Schritt ist eine eigene Maßnahme mit eigenem Förderantrag. Schematische Zeichnung, keine Vorlage des BAFA.
Kurz gesagt

Der iSFP ist eine geförderte Schritt-für-Schritt-Planung für die Sanierung eines Gebäudes. Das BAFA übernimmt 50 % des Beratungshonorars, höchstens 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus. Er bringt bei späteren Maßnahmen 5 % zusätzliche Förderung – aber nur auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 €.

Ein Fahrplan klingt nach Bürokratie, ist aber vor allem eine Reihenfolge. Er sagt, dass die Fenster nach der Fassade kommen und nicht davor, dass die Wärmepumpe erst sinnvoll ist, wenn die Vorlauftemperatur passt, und was jeder Schritt ungefähr kostet. Für Häuser, die über zehn Jahre in Etappen saniert werden, ist das der Unterschied zwischen Plan und Flickwerk.

Was das BAFA bezahlt

Zuschuss zur geförderten Energieberatung für Wohngebäude Balkendiagramm: höchstens 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, höchstens 850 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten, zusätzlich einmalig 250 Euro für die Erläuterung in einer Eigentümerversammlung. Ein- und Zweifamilienhaus 650 € Wohngebäude ab drei Wohneinheiten 850 € Zusatz für die Erläuterung in der WEG-Versammlung 250 €
Jeweils 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, gedeckelt auf diese Beträge. Quelle: BAFA, Energieberatung für Wohngebäude (amtlich), geprüft am 12.09.2026.
Daten als Tabelle
Zuschuss zur geförderten Energieberatung für Wohngebäude
Position Wert in Euro
Ein- und Zweifamilienhaus 650 €
Wohngebäude ab drei Wohneinheiten 850 €
Zusatz für die Erläuterung in der WEG-Versammlung 250 €

Der Zuschuss deckt die Hälfte des Honorars. Was darüber liegt, zahlen Sie selbst; verlangt eine Beraterin 1.600 Euro, bleiben rund 950 Euro bei Ihnen. Seit dem seit 1. April 2025 wird das Geld ausschließlich an die Antragsteller ausgezahlt, nicht mehr an das Beratungsbüro. Sie strecken die Rechnung also vor.

Erstellen darf den Fahrplan nur, wer in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena geführt ist, und zwar ausschließlich mit der offiziellen Druckapplikation: nur iSFP-Druckapplikation. Ein normaler Beratungsbericht, so gut er sein mag, erfüllt die Bedingung nicht.

Der Bonus: Was sich im Juli 2026 geändert hat

Bis dahin galt eine einfache Regel: iSFP vorhanden, fünf Prozentpunkte mehr auf jede Einzelmaßnahme, vom ersten Euro an. Heute wird der Bonus von 5 % erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt, und er fällt nur auf den Betrag, der diese Schwelle übersteigt.

Zwei Rechenbeispiele mit angenommenen Kosten zeigen den Unterschied:

Wirkung des iSFP-Bonus bei angenommenen Sanierungskosten
Fall Kosten Ohne iSFP Mit iSFP Unterschied
Dachbodendämmung 12.000 € 1.800 € 1.800 € 0 €
Fassade und Fenster 55.000 € 4.500 € 9.000 € 4.500 €

Im ersten Fall liegt alles unter der Schwelle, der Fahrplan bringt beim Zuschuss also nichts. Im zweiten Fall greift die Höchstgrenze: Ohne Fahrplan sind nur 30.000 € förderfähig, mit ihm 60.000 €, und auf die 25.000 Euro oberhalb der Schwelle kommen die fünf Prozent obendrauf. Die Beträge sind gerundet und beruhen auf angenommenen Kosten; Ihr Fall wird abweichen.

Wann sich der Fahrplan trotzdem lohnt

  • Wenn Sie in Etappen sanieren. Die Reihenfolge spart mehr Geld als der Bonus, weil sie doppelte Gerüste und verworfene Zwischenlösungen vermeidet.
  • Wenn ohnehin ein Energieeffizienz-Experte nötig ist. Für jeden Zuschuss zur Gebäudehülle verlangt das BAFA seine Einbindung (Energieeffizienz-Experte nötig). Die Wege überschneiden sich.
  • Wenn der angekündigte Bonus für schlechte Gebäude kommt. Er setzt laut BAFA einen geförderten iSFP voraus und soll voraussichtlich Q1 2027 starten.
  • In der Eigentümergemeinschaft. Für die Erläuterung in der Versammlung gibt es einmalig 250 €, und die Vorlage erspart die übliche Diskussion ohne Zahlen.

Der Fahrplan ist eine Beratungsleistung, keine Genehmigung. Er befreit weder von Pflichten noch von der Regel, dass jeder Förderantrag vor Vorhabenbeginn gestellt sein muss (Antrag vor Baubeginn).

So läuft es ab

  1. Energieeffizienz-Expertin aus der dena-Liste suchen und Angebot einholen.
  2. Antrag auf die geförderte Energieberatung stellen, bevor der Beratungsvertrag beginnt.
  3. Ortstermin, Bestandsaufnahme, Fahrplan mit Schritten und Kosten.
  4. Verwendungsnachweis einreichen, Zuschuss erhalten.
  5. Danach Maßnahme für Maßnahme umsetzen – etwa Dämmung (Dach, Fassade) oder den Heizungstausch.